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Geldauflagen/Bußgelder

Zuweisungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften – Unterstützung für Sicherheit auf dem Wasser.

Die DLRG Horneburg/Altes Land e.V. kann durch gerichtliche Geldauflagen und Bußgelder zugewiesen werden. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wir können unsere gemeinnützigen Aufgaben nur mit Hilfe von Spenden und Zuweisungen erfüllen.

Wichtiger Hinweis: Für Geldauflagen und Bußgelder dürfen wir keine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausstellen. Die Verwendung erfolgt ausschließlich für satzungsgemäße, gemeinnützige Zwecke.

Wer darf zuweisen?

  • Gerichte in Strafverfahren
  • Staatsanwaltschaften im Ermittlungsverfahren
  • Behörden in Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgelder)

Für freiwillige Zuwendungen von Privatpersonen oder Unternehmen nutzen Sie bitte unsere Informationen zu Unternehmensspenden bzw. den Überblick Spenden.

Wie läuft die Zuweisung ab?

  1. Zuweisung durch Gericht/Staatsanwaltschaft mit Aktenzeichen und Empfänger „DLRG Ortsgruppe Horneburg/Altes Land e.V.“
  2. Zahlung durch die zugewiesene Person an unsere Bankverbindung (siehe unten).
  3. Verwendungszweck: Bitte stets Aktenzeichen und zuweisende Stelle angeben.
  4. Bestätigung: Wir bestätigen den Eingang gegenüber der zuweisenden Stelle – sofern gewünscht/erforderlich.
Teilzahlungen/Raten sind möglich. Bitte bei jeder Zahlung das Aktenzeichen angeben.

Wofür wir Zuweisungen einsetzen

Rettung & Einsatz

Ausrüstung für Wasserrettung, Strömungsrettung, Drohneneinsatz und Einsatzlogistik.

Ausbildung

Lehrgänge, Trainingsmaterial und Sicherheitsausstattung für Einsatzkräfte.

Prävention & Jugend

Schwimmkurse, Aufklärung über Wassergefahren und Förderung der Jugendabteilung.

Wir verwenden Mittel stets gemeinnützig und zweckentsprechend; eine projektbezogene Zuordnung ist möglich, sofern vereinbar.

Bankverbindung

Empfänger: DLRG Horneburg
Bank: KSK Horneburg
IBAN:DE82 2415 1116 0000 9398 50
BIC:NOLADE21STK

Verwendungszweck: "Geldauflage/Bußgeld – Aktenzeichen [AZ] – [Gericht/StA]"

Meldungen & Transparenz

  • Eingänge werden intern dokumentiert und auf Wunsch der zuweisenden Stelle bestätigt.
  • Verwendung nur für satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke.
  • Keine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für Geldauflagen/Bußgelder.

Häufige Fragen

Stellen Sie Spendenquittungen für Geldauflagen aus?
Nein. Rechtlich dürfen für Geldauflagen/Bußgelder keine Spendenquittungen ausgestellt werden.
Können wir eine projektbezogene Verwendung wünschen?
Soweit rechtlich/organisatorisch möglich, berücksichtigen wir Verwendungswünsche (z. B. Ausbildung). Eine starre Zweckbindung ist bei Geldauflagen jedoch nicht immer darstellbar.
Erhalten wir eine Eingangsbestätigung?
Ja – auf Wunsch bestätigen wir gerichtsfest den Eingang an die zuweisende Stelle (Gericht/Staatsanwaltschaft/Behörde).
Sind Ratenzahlungen möglich?
Ja. Bitte bei jeder Teilzahlung das Aktenzeichen im Verwendungszweck nennen.

Kontakt für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden

Für Rückfragen, Bestätigungen und Hinweise zur Mittelverwendung stehen wir gern zur Verfügung.

E‑Mail: vorstand@horneburg.dlrg.de · Telefon: 04163 8287711

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – sie wirkt direkt für Sicherheit auf und am Wasser.

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