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Testamentsspenden - Dein Erbe rettet Leben

Über den eigenen Tod nachzudenken, erfreut niemanden. Doch was soll nach dem eigenen Tod mit unseren Sachwerten, wie Haus, Vermögen und Dingen geschehen? Gibt es Hinterbliebene, wie Ehepartner und Kinder, ist die Erbfolge durch Gesetz auch ohne Testament geregelt. Sollte niemand mehr das Erbe antreten können, fällt alles an den Staat.

Wir sind ehrenamtlich engagierte DLRG-Mitglieder und setzen uns dafür ein, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Das beginnt bei uns mit der Schwimmausbildung und geht bis zur Ausstattung von Wasserrettungsstationen an deutschen Gewässern. Du kannst uns helfen, ein Leben zu retten. Bevor dein Erbe an den Staat geht, kannst du unsere Arbeit bedenken.

So gehst du vor:

  1. Nehme Kontakt mit uns auf. Wir beraten dich gerne. Tel: 04163 8287711 oder per E-Mail: Vorsitz@horneburg.dlrg.de
     
  2. Testament anpassen: Mit deinem Notar legst du deinen Willen entsprechend fest.
     
  3. Spendeneingang: Nach deinem Tod und der Testamentseröffnung erfolgt die Spende durch den Notar oder eine andere beauftragte Person.
     
  4. Spendenmeldung: Wir informieren die Angehörigen oder benannte Dritte nach Eingang der Testamentsspende über deren Erhalt.

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