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Testamentsspenden

Langfristig Gutes bewirken – Sicherheit auf dem Wasser über das eigene Leben hinaus ermöglichen.

Über den eigenen Tod nachzudenken, erfreut niemanden. Doch was soll nach dem eigenen Tod mit unseren Sachwerten, wie Haus, Vermögen und Dingen geschehen? Gibt es Hinterbliebene, wie Ehepartner und Kinder, ist die Erbfolge durch Gesetz auch ohne Testament geregelt. Sollte niemand mehr das Erbe antreten können, fällt alles an den Staat.

Mit einer Testamentsspende – als Erbeinsetzung oder Vermächtnis – können Sie dauerhaft Leben schützen: Ihre Zuwendung stärkt Wasserrettung, Ausbildung und Jugendarbeit in unserer Region.

Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich von einer Notarin/einem Notar oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beraten.

Was bedeutet eine Testamentsspende?

Sie können die DLRG Horneburg/Altes Land in Ihrem letzten Willen berücksichtigen – entweder als Erbin/Miterbin oder durch ein Vermächtnis (Zuwendung eines bestimmten Geldbetrags oder Gegenstands). In beiden Fällen bleibt Ihre Verfügung bis zum Widerruf gültig und entfaltet erst im Erbfall Wirkung.

Selbstverständlich respektieren wir Ihre Wünsche zur Verwendung (z. B. Projektförderung) sowie Ihren Wunsch nach Anonymität, wenn Sie dies bevorzugen.

So berücksichtigen Sie uns im Testament

  1. Beratung einholen – bei Notar/Notarin zur rechtssicheren Gestaltung.
  2. Verfügung formulieren – Erbeinsetzung oder Vermächtnis benennen.
  3. Verein eindeutig bezeichnen – „DLRG Ortsgruppe Horneburg/Altes Land e. V.“
  4. Wunsch zur Mittelverwendung optional ergänzen (z. B. „Rettungsboot/Strömungsrettung“).
  5. Original sicher verwahren (Amtsgericht/Notariat) und Vertrauensperson informieren.
Formulierungsbeispiel (unverbindlich):
„Ich setze die DLRG Ortsgruppe Horneburg/Altes Land e. V. als Vermächtnisnehmerin ein und vermache ihr den Betrag von [Betrag in Worten und Ziffern]. Die Zuwendung soll – nach Möglichkeit – für [Wunschzweck] verwendet werden.“

Was Ihre Zuwendung bewirkt

Rettung & Einsatz

Moderne Ausrüstung und sichere Boote – damit Hilfe schnell ankommt.

Ausbildung

Lehrgänge für Rettungsschwimmer, Sanitäter und Strömungsretter.

Jugend & Prävention

Schwimmausbildung und Aufklärung – nachhaltig für kommende Generationen.

Gern berücksichtigen wir eine zweckgebundene Verwendung. Ohne Zweckbindung setzen wir die Mittel dort ein, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Häufige Fragen

Muss ich die DLRG als Erbin einsetzen?
Nein. Ein Vermächtnis (konkreter Betrag/Gegenstand) genügt, wenn Sie Erbinnen/Erben bereits festgelegt haben.
Kann ich anonym bleiben?
Ja. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Zuwendung vertraulich; eine öffentliche Nennung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
Kann ich eine bestimmte Verwendung festlegen?
Gern. Sie können einen Zweckwunsch ergänzen (z. B. „Ausrüstung Strömungsrettung“). Sollte dieser später entfallen, verwenden wir die Mittel möglichst zwecknah.
Erhalte ich zu Lebzeiten eine Bestätigung?
Wir bestätigen Ihnen gern schriftlich, dass wir Ihre Absicht vertraulich vermerkt haben. Rechtlich maßgeblich bleibt ausschließlich Ihr Testament.

Vertrauliches Gespräch & Kontakt

Gern sprechen wir mit Ihnen über Möglichkeiten, Wünsche und Wirkung – diskret und unverbindlich.

E‑Mail: vorstand@horneburg.dlrg.de · Telefon: 04163 8287711

Hinweis für Zuwendungen zu Lebzeiten

Wenn Sie bereits heute unterstützen möchten, nutzen Sie gern unsere Bankverbindung:

Empfänger: DLRG Horneburg
Bank: KSK Horneburg
IBAN:DE82 2415 1116 0000 9398 50
BIC:NOLADE21STK

Danke, dass Sie Sicherheit und Menschlichkeit über Generationen hinweg möglich machen.

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